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   BFH, 14.02.2008 - VII B 227/07   

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https://dejure.org/2008,15673
BFH, 14.02.2008 - VII B 227/07 (https://dejure.org/2008,15673)
BFH, Entscheidung vom 14.02.2008 - VII B 227/07 (https://dejure.org/2008,15673)
BFH, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - VII B 227/07 (https://dejure.org/2008,15673)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.07.2002 - II B 33/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung zur

    Auszug aus BFH, 14.02.2008 - VII B 227/07
    Die ordnungsgemäße Erhebung einer Divergenzrüge setzt voraus, dass der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeitet und gegenüberstellt, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 12. Juli 2002 II B 33/01, BFH/NV 2002, 1482, und vom 11. September 2003 X B 103/02, BFH/NV 2004, 180).
  • BFH, 11.09.2003 - X B 103/02

    Betriebsaufspaltung: Grundstück als wesentliche Betriebsgrundlage

    Auszug aus BFH, 14.02.2008 - VII B 227/07
    Die ordnungsgemäße Erhebung einer Divergenzrüge setzt voraus, dass der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeitet und gegenüberstellt, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 12. Juli 2002 II B 33/01, BFH/NV 2002, 1482, und vom 11. September 2003 X B 103/02, BFH/NV 2004, 180).
  • BFH, 23.03.2007 - VII B 290/06

    NZB: Steuerberater, Widerruf der Bestellung, Vermögensverfall

    Auszug aus BFH, 14.02.2008 - VII B 227/07
    Zum einen trifft die Behauptung des Klägers nicht zu, aus dem Senatsbeschluss vom 23. März 2007 VII B 290/06 (BFH/NV 2007, 1360) ergebe sich, dass geordnete wirtschaftliche Verhältnisse des Steuerberaters dann gegeben seien, wenn einer Restschuldbefreiung nichts entgegenstehe.
  • FG Niedersachsen, 29.05.2008 - 6 K 433/07

    Voraussetzungen des Widerrufs der Bestellung als Steuerberater; Vereinbarung zur

    Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse des insolvent gewordenen Steuerberaters sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der der Senat folgt, noch nicht wieder hergestellt, solange dem Steuerberater nicht die Restschuldbefreiung erteilt und ein Insolvenzplan aufgestellt ist (BFH-Beschluss vom 14. Februar 2008 VII B 227/07, nicht veröffentlicht, Juris).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.12.2008 - 2 K 2084/08

    Kein Widerruf der Bestellung als Steuerberater, wenn Restschuldbefreiung nach

    Das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 17. August 2005 - 6 C 15/04, unter Nr. 27 am Ende, NJW 2005, 3795 ) sowie der Bundesfinanzhof vertreten dieselbe Auffassung (vgl. BFH-Entscheidungen vom 14. Februar 2008 - VII B 227/07, am Ende, Juris und vom 23. März 2007 - VII B 290/06, unter Tz. 5, BFH/NV 2007, 1360 ).
  • FG Niedersachsen, 27.11.2008 - 6 K 416/07

    Voraussetzungen für einen Widerruf der Bestellung zum Steuerberater; Vermutung

    Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse des insolvent gewordenen Steuerberaters sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der der Senat folgt, noch nicht wieder hergestellt, solange dem Steuerberater nicht die Restschuldbefreiung erteilt und ein Insolvenzplan aufgestellt ist ( BFH-Beschluss vom 14. Februar 2008 VII B 227/07, nicht veröffentlicht, [...]).
  • FG München, 09.10.2013 - 4 K 3537/11

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater rechtmäßig bei möglicher Gefährdung der

    Allein die Möglichkeit, die wirtschaftliche Situation des in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu bereinigen, hat noch nicht zur Folge, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse nunmehr als geordnet zu betrachten wären; vielmehr muss die Ordnung der wirtschaftlichen Verhältnisse auch tatsächlich eingetreten sein (BFH-Beschluss vom 14. Februar 2008 VII B 227/07, nv., juris).
  • FG Niedersachsen, 07.03.2013 - 6 K 344/12

    Gefährdung von Auftraggeberinteressen bei Unzuverlässigkeit eines Steuerberaters

    Zwar kann der Widerruf der Bestellung als Steuerberater nicht aufrechterhalten werden, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung eine Rechtspflicht für eine sofortige Wiederbestellung besteht (BFH-Urteil vom 22. August 1995 VII R 63/94, BStBl. II 1995, 909), etwa weil die Ordnung der wirtschaftlichen Verhältnisse tatsächlich eingetreten ist (BFH-Beschluss vom 14. Februar 2008 VII B 227/07, juris).
  • FG Niedersachsen, 26.01.2012 - 6 K 234/11

    Entfallen der Gefährdung von Auftraggeberinteressen durch die Eröffnung des

    29 Zwar kann der Widerruf der Bestellung als Steuerberater nicht aufrechterhalten werden, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung eine Rechtspflicht für eine sofortige Wiederbestellung besteht (BFH-Urteil vom 22. August 1995 VII R 63/94, BStBl II 1995, 909), etwa weil die Ordnung der wirtschaftlichen Verhältnisse tatsächlich eingetreten ist (BFH-Beschluss vom 14. Februar 2008 VII B 227/07, Juris).
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